Mitgliedschaft

Mitglied des Schützenvereins kann werden, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft im Schützenverein Wünschendorf e.V. erfolgt auf Antrag in schriftlicher Form gegenüber dem Vorstand des Vereins. Dieser lässt die Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung über die Aufnahme der zukünftigen Mitglieder abstimmen. Erfolgt hier die Zustimmung der beschlusskräftigen Mitgliederversammlung, gilt die Antragstellung zur Aufnahme in den Schützenverein Wünschendorf e.V. als angenommen.

Hinweis: Weiter Informationen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung des Vereins im § 3 Mitgliedschaft geregelt.